Die Erstellung von Jahresabschlüssen unterliegt einerseits handelsrechtlichen, andererseits steuerlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Dabei sind zum Einen größenabhängige und zum Anderen rechtsformabhängige Besonderheiten zu beachten.

Regelungen zum Jahresabschluss

Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt auf Grundlage der Buchführung. Regelungen des Gesellschaftsvertrages und die gesetzlichen Vorgaben aus dem Steuerrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind zu beachten. Die Optimierung des Jahresabschlusses erfolgt durch Gestaltungen im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte und unsere Empfehlungen zu Einzelsachverhalten.

Die Gestaltungsberatung ist daher, vor dem Hintergrund der sich laufend ändernden Rahmenbedingungen, wie auch der Ausrichtung des Jahresabschlusses auf den Hauptadressatenbereich, dringend notwendig. Zur wirtschaftlichen Analyse und Erhöhung des Informationsgehalts führen wir für Unternehmensgruppen Konsolidierungen durch. Dabei werden Leistungsbeziehungen innerhalb der Unternehmensgruppe eliminiert und dadurch die Gesamtleistung der Unternehmensgruppe sowie deren Vermögen und Kapital sichtbar.

Die Aufbereitung des Jahresabschlusses erfolgt in einem Bilanzbericht durch analytische Darstellungen in Form von Kennzahlen, Mehrjahresvergleichen und graphischen Elementen, wie auch durch textliche Erläuterungen. Daneben bieten wir eine Darstellung der Mehrjahresentwicklung in Form von PowerPoint-Präsentationen an. Sie eröffnet eine Sichtweise aus verschiedenen Blickwinkeln und ermöglicht eine anschauliche Analyse von Entwicklungen und Trends. Zusätzlich zur Gegenüberstellung der Wirtschaftsjahre können durch Branchenvergleiche Stärken und Schwächen herausgearbeitet werden.

Übermittlung der Daten an das Finanzamt

  • Soweit gesetzliche Offenlegungsverpflichtungen bestehen, werden diese fristgerecht und in gewünschter Form durch uns sichergestellt. Neue gesetzliche Anforderungen wie die E-Bilanz, die eine elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt vorschreibt, werden durch uns erfüllt.
  • Nach der Erstellung des Jahresabschlusses erstellen wir sämtliche betrieblichen Steuererklärungen und führen die elektronische Übermittlung an das Finanzamt durch

Der Jahresabschluss ist mehr als die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses setzt voraus, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, geht aber durch die Informationsfunktion deutlich darüber hinaus. Eine kompetente Beratung, die neben der Analyse des Jahresabschlusses auch die zielgerichtete Gestaltung, einschließlich der Aufbereitung und Präsentation umfasst, sehen wir als unseren eigenen Anspruch an.

Erstellung von privaten Steuererklärungen für alle Steuerarten

  • U.a. Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Feststellungserklärungen für Grundstückgemeinschaften und Erfüllung steuerlicher Pflichten für beschränkt Steuerpflichtige